Manchmal ist es so, dass die Gutachten für medizinische Laien nur schwer verständlich sind. Der Gutachtentext kann somit nicht immer vollständig nachvollzogen werden.

In solchen Fällen ist es ratsam sich einen fachkundigen Rat einzuholen, was eigentlich – auf deutsch – im Gutachten steht.

Oftmals kann schon die Übersetzung des Gutachtens in eine klar verständliche Sprache viele Ungereimtheiten aufklären.

Im Rahmen der Beratung, kann geklärt werden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Sollten Sie ein Gegengutachten erstellen wollen, so ist es manchmal so, dass dieses Gutachten von Ihnen selber zu bezahlen ist.

Im Rahmen des Beratungsgespräches kann jedoch geklärt werden, ob ein solches zusätzliches Gutachten nicht zu Lasten des Kostenträgers (Berufsgenossenschaft, Privatunfallversicherung etc.) durchzuführen wäre.

Bezüglich des entstehenden Schriftwechsels bin ich gerne bereit ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.

Bezüglich der entstehenden Kosten kann festgehalten werden, dass diejenigen Gutachten, die durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die privaten Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie vom Versorgungsamt im Schwerbehindertenrecht veranlasst werden, auch durch die Kostenträger bezahlt werden. Hier entstehen Ihnen somit keine Kosten.

Sogenannte Gegengutachten, also solche Gutachten, die von ihnen selber in Auftrag gegeben werden, müssen  von Ihnen selber im Voraus bezahlt werden.

Sollte dieses Gutachten Ihnen im Streitfall dazu verhelfen einen Prozess zu gewinnen, sind die ihnen entstandenen Kosten gegebenenfalls für das Gutachten, von der Gegenpartei, zu erstatten.

Die Gutachten werden nach unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden vergütet.

Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad, Abhandlungen in Fachliteratur und Begutachtungsstandardwerken bzw. von den Fachgesellschaften herausgegebene Begutachtungsempfehlungen sind regelmäßig vorhanden. Es sind keine sich widersprechenden Vorgutachten zum Kausalzusammenhang zu berücksichtigen.

Die hier zu erwartenden Gutachtenkosten belaufen sich auf ca. 450-600 € wobei erwähnt werden muss, dass Zusatzuntersuchungen wie Röntgen oder Sonografie zusätzlich berechnet werden. Zusätzliche Kosten entstehen auch durch anfallende Schreibgebühren sowie die Umsatzsteuer.

Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad. Es existieren keine konsentierten Begutachtungsempfehlungen bzw. trotz Vorliegens einer solchen setzt die Begutachtung eine anspruchsvolle medizinische Bewertung voraus. Regelmäßig sind deshalb verschiedene medizinische Quellen und diverse Fachliteratur zu sichten bzw. bedarf es einer Literaturrecherche oder entsprechender fundierter oder es ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Vorgutachten notwendig.

Die hier zu erwartenden Gutachtenkosten belaufen sich auf ca. 650-850 € wobei wie zuvor schon erwähnt zusätzliche Kosten anfallen.

Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand zu speziellen Kausalzusammenhängen und/oder differentialdiagnostischen Problemstellungen. Es gibt nur wenig gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse bzw. die Erkenntnislage ist unübersichtlich oder es liegen divergierende Auffassungen in der Fachliteratur vor. Die Begutachtung bedarf umfangreicher Recherchen und tiefgehender eigener wissenschaftlich fundierter Überlegungen und Begründungen. Zusätzlich ist das Gutachten mit einem deutlich überdurchschnittlichen Zeitaufwand verbunden, zum Beispiel durch aufwändige Anamnese, Auswertung umfangreicher Voruntersuchungen, weit überdurchschnittlichen Aktenumfang etc.

Die hier zu erwartenden Gutachtenkosten belaufen sich auf ca. 900-1100 € wobei wie zuvor schon erwähnt zusätzliche Kosten anfallen.

Bevor sie ein Gutachten in Auftrag geben, würde selbstverständlich zunächst der Preisrahmen vor Gutachtenerstellung besprochen werden.

Sie können mir Ihr Anliegen auch als e-mail zukommen lassen. Hierdurch enstehen Ihnen keine Kosten.

Meine Beratungskosten, also nicht die Beantwortung Ihrer Anfrage, berechnen sich nach Zeitaufwand (Aktenstudium und tatsächlicher Beratung), und betragen 90 € (plus 19% Ust) je angefangener halben Stunde.

 

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