Die Gutachtenerstattung muss rechtssicher und neutral erfolgen. Durch meine mehr als 30-jährige Erfahrung, selbstständig Gutachten zu erstellen, habe ich mir bei den Auftraggebern einen guten Namen als neutraler Gutachter gemacht.

Zusätzlich bin ich als Beratungsarzt für die Unfallkasse NRW tätig. Darüber hinaus bin ich Gutachter beim Versorgungsamt, und somit im Schwerbehindertenrecht kundig.

In meinen Augen ist es wesentlich, sich bei den Begutachtungen nicht nur auf das eigene Fachgebiet, sondern auch auf diejenigen Gutachten zu beschränken, auf deren Rechtsgebieten man sich sicher auskennt. Es gibt auf den einzelnen Rechtsgebieten nicht nur verschiedene Beweisregeln, sondern es sind die unterschiedlichen Begrifflichkeiten sauber zu trennen.

Aus diesem Grunde kooperiere ich mit verschiedenen Fachrichtungen, da die Kollegen auf ihren Fachgebieten selbstverständlich, da ich um zum Beispiel Schäden auf dem neurologischen Fachgebiet, um diese zu sichern, ein fachneurologisches Gutachten (Zusatzgutachten) empfehlen würde.

Mein Interesse liegt darin, nicht nur sorgsam und respektvoll den Probanden zu begutachten, sondern gleichzeitig auch für beide Seiten ein neutrales, nachvollziehbares und rechtssicheres Gutachten zu erstellen.

Mein Bestreben ist somit nicht, dem Auftraggeber ein genehmes Gutachten zu erstellen, sondern ein korrektes Gutachten zu erstellen.