Die private Unfallversicherung dient zur Absicherung nach Unfallschäden. Je nach Vertragsgestaltung können auch einzelne Infektionskrankheiten über die private Unfallversicherung abgesichert werden.

Es gilt das Zivilrecht.

Die private Unfallversicherung leistet Zahlungen bei stattgehabten Unfall. Die private Unfallversicherung leistet also Zahlungen nach Unfall und legt somit den Leistungsmittelpunkt auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung, leistet also in der Regel keine Zahlungen bei Krankheit. Ob und wieviel sie zahlen muss, hängt vom Invaliditätsgrad ab, der bei Verletzungen der Gliedmaßen mit Hilfe der sog. Gliedertaxe festgestellt wird. Verletzungen die nicht die Gliedmaßen betreffen, werden außerhalb der Gliedertaxe bemessen. Häufiger Streitpunkt in der Auseinandersetzung zwischen dem Unfallopfer und der Unfallversicherung ist die Frage, wie hoch der Grad der Invalidität tatsächlich ist. Insbesondere wegen der regelmäßig in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Progression macht eine geringe abweichende Beurteilung, einen erheblichen Unterschied im Auszahlbetrag aus.

Die private Unfallversicherung leistet somit auch Zahlungen zusätzlich zu den Leistungen nach Unfällen die im Rahmen von Arbeits- und Wegeunfällen eingetreten sind und von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen bezahlt werden, sowie von evtl. Forderungen gegenüber einer Haftpflichtversicherung des Schädigers, falls dies gegeben sein sollte.

In der Regel ist es so, dass die einzelnen Unfallversicherungen mit Gutachtern zusammenarbeiten, die korrekte Gutachten erstellen. Die Versicherung bestimmt den Gutachter aber in der Regel nicht allein, sondern verständigt sich mit dem Geschädigten oder dessen Rechtsanwalt auf einen Spezialisten. So ist es also durchaus möglich, dass Sie mich im Schadensfall als Gutachter in Abstimmung mit der Versicherung benennen können.

Die privaten Unfallversicherungen sind weder daran interessiert dem Geschädigten eine zu hohe Leistung zu vergüten, noch durch eine fehlerhaft zu niedrige Entschädigung einen langwierigen Rechtsstreit verursachen.

Auf Ihren Wunsch hin ist es möglich, mich als Gutachter vorzuschlagen, wobei vermerkt werden kann, dass das Gutachten nicht von ihnen bezahlt werden muss, sondern von der Versicherung bezahlt wird. Ihnen entstehen somit keine Kosten.