Menschen mit Behinderung soll durch das Schwerbehindertenrecht die gleichberechtigte Teilhabe im Leben in der Gesellschaft ermöglichen und Benachteiligungen entgegenwirken.

Das Schwerbehindertenrecht soll Menschen helfen ihren Arbeitsplatz erhalten zu können oder einen erleichterten Weg (zurück) in den Arbeitsmarkt zu finden.

Zusätzlich gibt es Nachteilsausgleiche, die mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft verbunden sind, welche Steuerermäßigungen, reduzierten Eintritt in verschiedene öffentliche Einrichtungen , Parkerleichterungen, kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Wegfall von Fernsehgebühren sowie eine vorzeitige Berentung ermöglichen.

Da ich als Gutachter für das Versorgungsamt im Schwerbehindertenrecht tätig bin, bin ich im Schwerbehindertenrecht kundig.

Da die Begutachtungen in aller Regel durch die Ärzte des Versorgungsamtes durchgeführt wird, könnte ich im Streitfall beratend tätig sein.

Falls es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gekommen sein, haben Sie als Kläger das Recht, nach §109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Einholung eines eigenen medizinischen Gutachtens beim Gericht zu verlangen.