Es gibt unterschiedliche Rechtsgebiete, in denen ärztliche Gutachten zur Entscheidungsfindung erforderlich sind. Voraussetzung zur Anfertigung ärztlicher Gutachten sind somit Kenntnisse in den verschiedenen Rechtsgebieten. Dies führt regelhaft dazu, dass Fachbegriffe wie MdE, GdB, Gliedertaxe, Schmerzensgeld, Schadenersatz und Ähnliches immer wieder durcheinandergeworfen werden, da zum Beispiel Arbeitsunfälle niemals einen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertigen.

Es werden folgende verschiedene Rechtsgebiete unterschieden.

  • Sozialrecht: (Gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales Entschädigungsrecht, Bundesentschädigungsgesetz, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Arbeitsförderung)
  • Verwaltungsrecht: ( z.B. Dienstunfallrecht, Dienstunfähigkeitsrecht, Straßenverkehrsrecht)
  • Zivilrecht: (private Unfallversicherung, private Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld), Familienrecht, Betreuungsrecht)
  • Strafrecht: Zurechnungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Fahruntüchtigkeit, Todesursache, Ausmaß einer Körperverletzung, Alkohol und Drogenmissbrauch

Zusammengefasst bedeutet dies somit, dass je nach Rechtsgebiet verschiedene Fragestellungen an den Gutachter herangetragen werden, und die Beurteilung dieser Fragen unterschiedlichen Beweisregeln sowie Kausalitätsregeln unterliegen.

Da ich mich in den einzelnen Rechtsgebieten, die ich unter meinen Leistungen subsumiert habe, im Rahmen des Gutachtenwesens, auskenne, dürften sie mich auf diesen Fachgebieten gerne als Sachverständigen benennen, da Sie nicht mit jedem Gutachter einverstanden sein muss, den die Gegenseite vorschlägt.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gekommen sein, haben Sie als Kläger das Recht, selbst nach §109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Einholung eines eigenen medizinischen Gutachtens beim Gericht zu verlangen. Bis vor kurzem habe ich Gutachten für das Sozialgericht erstellt. Seit dem 01.01.2022 habe ich, den Präsidenten des Sozialgerichtes Düsseldorf gebeten, mich von der Gutachterliste zu streichen. Sie können mich als Berater fragen, ob ein weiters Sozialgerichtsgutachten sinnvoll ist. Nach Sichtung der entsprechenden Unterlagen bin ich gerne bereit, im Rahmen der Beratungsgebühren, entsprechenden Rat zu erteilen.